Portrait

Willkommen auf der Internetseite der eebowheels GmbH. Die eebowheels GmbH wurde im Jahre 2007 vom heutigen Geschäftsführer Andreas Zwick gegründet. Herr Zwick und sein Team beschäftigen sich seit den 1980er Jahren mit der Verwaltung, dem Hausmeisterservice, sowie innovativen Umbauten und Sanierungen von Wohn- und Gewerbe-Immobilien. Ein weiterer Geschäftsbereich ist der Handel, die Vermittlung und Vermarktung exklusiver Konsumgüter und Automobile.

Das Team der eebowheels GmbH wird Ihnen rund um diese Bereiche immer gerne ein fairer Ansprechpartner sein.

Zurzeit betreuen wir Immobilien in den Städten Ratingen, Mettmann, Essen und Mülheim a.d. Ruhr.

Sie möchten sich privat oder beruflich verändern?
Dann haben wir sicher die passende Wohnung / Gewerbeeinheit für Sie.
Schauen Sie einfach in unsere Mietangebote, natürlich ist alles provisionsfrei.

Sie wünschen eine unverbindliche Besichtigung oder Beratung?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, oder über unser Kontaktformular.

Mietangebote

Hier finden Sie alle aktuellen Angebote aus unserem Angebot:

Sollte Ihnen eines unserer Angebote zusagen, so bitten wir Sie, uns die unter „Downloads“ bereit gestellte Mieterselbstauskunft auszufüllen und uns -inkl. Anlagen- zu übersenden. Natürlich ist die Anfrage für Sie unverbindlich und wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.

Objekte

Gießerstraße 9 + 11
40878 RatingenWohnimmobilie

Düsseldorfer Straße 89
40878 RatingenWohn- & Gewerbeimmobilie

Kölner Straße 22
40885 RatingenGewerbeimmobilie

An der Pönt 53
40885 RatingenGewerbeimmobilie

Kölner Straße 61
40885 RatingenGewerbeimmobilie

Delle 25 + 27
45468 Mülheim a. d. RuhrGewerbeimmobilie

Kölner Straße 265
45481 Mülheim a. d. RuhrWohn- & Gewerbeimmobilie

Auf dem Hüls 1
40882 MettmannGewerbeimmobilie

Frohnhauser Straße 317
45144 EssenWohnimmobilie

Downloads

Mieterselbstauskunft Antrag Untervermietung Antrag Haustierhaltung Übergabeprotokoll Gewerberaum Übergabeprotokoll Wohnung Bürgschaftserklärung

Weiterführende Links

SCHUFA-BonitätsCheck Abfallkalender Ratingen Abfallkalender Mülheim Abfallkalender Essen Lagerraum Ratingen

Wissenswertes

  • mit dem Vermieter Übergabeprotokoll ausfüllen
  • Umzugsverschmutzungen im Treppenhaus beseitigen
  • Namensschild am Briefkasten/Klingenschild anbringen
  • Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt melden (2 Wochen Frist)
  • Dauerauftrag für die Miete einrichten
  • Strom anmelden
  • Internet und Telefon anmelden
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschließen
  • Wichtigen Kontakten wie z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung, Bank, etc. neue Adresse mitteilen
  • evtl. Postnachsendeantrag beauftragen
  • ein unbefristetes Mietverhältnisses unbedingt schriftlich kündigen und die Kündigung von allen Mietern unterschreiben lassen (Kündigungsfrist beachten!)
  • die Wohnung in den vertragsgerechten Zustand versetzen
  • mit dem Vermieter Übergabeprotokoll ausfüllen
  • Übergabe sämtlicher Wohnungs-, Keller-, Garagen-, oder anderen zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel
  • Umzugsverschmutzungen im Treppenhaus beseitigen
  • Namensschild an Briefkasten/Klingel entfernen
  • Strom abmelden
  • Internet und Telefon abmelden
  • Dauerauftrag Miete löschen
  • evtl. Postnachsendeantrag beauftragen

Die Frist, innerhalb der die Abrechnung zu erstellen ist, ist in § 556 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Beinhaltet der Mietvertag eine Umlage der Nebenkosten auf die Mieter und leisten diese eine monatliche Vorauszahlung, dann ist der Vermieter verpflichtet, einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode dem Mieter in schriftlicher Form zugehen. Die Kosten werden nach 30 Tagen fällig. Die Frist für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung beträgt zwölf Monate.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet direkt nach dem Auszug oder der Kündigung die Nebenkosten abzurechnen. Die Abrechnungsfrist beginnt erst mit dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes. Der jährliche Rhythmus des Abrechnungszeitraumes ist vom Gesetz vorgegeben und unveränderbar.

Ein Keller gehört zur Mieteinheit, wenn die Nutzung vertraglich vereinbart wurde. Stellt der Vermieter einen Kellerraum zur Verfügung und ist dies nicht vertraglich festgehalten, so kann die Nutzung jederzeit wieder aufgehoben werden. Es besteht auch nach längerer Nutzungsdauer kein Gewohnheitsrecht.

Benötigen Sie weiteren Stauraum oder ein Kellerabteil? Dann bietet Ihnen Let’s Lager 1 - 16 qm große Lagerräume in Ratingen.

Unter den Begriff Kleinreparaturen fallen Bagatellschäden und kleine Instandhaltungen (§28 Absatz 3 II. Berechnungsverordnung). Grundsätzlich ist hier der Vermieter zuständig. Durch eine Klausel im Mietvertrag ist die Kostenlast bis zu 150 Euro je Fall oder zwei Prozent der Jahresmiete auf den Mieter übertragbar.

Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate. Die Wohndauer ist hier nicht von Belang.

Die Kündigungsfrist im Gewerberaummietrecht ist in §580a Abs. 2 BGB geregelt. Vermieter oder Mieter können den Gewerberaummietvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres kündigen. Je nach Kündigungszeitpunkt beläuft sich die Kündigungsfrist also auf mindestens sechs und maximal neun Monate.

Dies gilt nur, wenn in Ihrem Mietvertrag nichts anderes geregelt ist.

Grundsätzlich sollten Sie 3- bis 4-mal täglich lüften.
Beachten Sie dabei diese Tipps:

Stoßlüften
Fenster lieber kurz komplett öffnen statt dauerhaft gekippte Fenster

Querlüften
Fenster auf gegenüberliegender Seite öffnen, um für Durchzug zu sorgen

Schlafzimmer
vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften

Küche/Bad
bei großen Mengen an Dampf sofort Fenster öffnen

Keller
im Sommer nur nachts oder am frühen Morgen lüften, um Auskühlung zu vermeiden

Im Sommer möglichst früh morgens oder spät abends oder nachts lüften, tagsüber nur stoßlüften!
Im Winter beim Stoßlüften die Thermostate runterdrehen und die Fenster nicht kippen!

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und hierüber in die Trinkwasserversorgung gelangen können. Werden Legionellen eingeatmet, zum Beispiel über Wasserdampf beim Duschen oder über die Klimaanlage, kann der Mensch an einer Legionelleninfektion erkranken.

Kontakt

Unsere Bürozeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 - 13:00 Uhr

Unser Team

Ulrike TibesBüro Administration
Farina LegermannBuchhaltung
Adam WolczakInnenausbau
Bartek HoffmanTrockenbau
Vitaly HersekornHausmeisterservice
Waldemar HampelWartung Elektrik
Andreas ZwickGeschäftsführer

Kontaktformular

Hinweis: Felder mit * sind Pflichtfelder!

Beantworten Sie bitte die Sicherheitsfrage!

Anfahrt

Kölner Straße 61 | 40885 Ratingen